NOTE e.U.
Inhaber Krystian Nowakowski M.A.
PR Berater
UID: ATU 68434599
Amtsgericht Wien
FN 409086 y
FB-Gericht: Wien
Adresse: Währinger Str. 125/12 in 1180 Wien
Tel. +43 676 964 2800
E-Mail: k@no-te.com
Mitglied der WKÖ
Fachbereich: Werbung und Marktkommunikation
Berufsrecht
https://www.wko.at/Content.Node/branchen/w/sparte_iuc/Werbung-und-Marktkommunikation/Gesetze-Verordnungen.html
Impressumspflicht gemäß § 24 Mediengesetz
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Allgemeine Geschäftsbedingungen der NO-TE e.U.
§1 Allgemeines
Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Angebote und Leistungen und gelten mit Auftragsannahme durch uns auch für alle späteren Geschäfte als vereinbart. Fremde AGBs haben keine Gültigkeit. Regelungen, die diese Bedingungen abändern oder aufheben, sind nur dann gültig, wenn wir diese schriftlich bestätigt haben. Gegenbestätigungen der Geschäftspartner unter Hinweis auf deren AGBs wird hiermit widersprochen, dies gilt auch auf den formularmäßigen Hinweis auf deren eigene AGBs. Wir behalten uns vor diese Bedingungen in zumutbarer Weise zu ändern.
§2 Angebote und Vertragsschluss
Unsere Angebote sind stets freibleibend. An unsere Angebotspreise halten wir uns längstens für einen Zeitraum von 4 Wochen bis Auftragserteilung gebunden. Ein wirksamer Vertrag kommt im Zweifel erst mit und in jedem Fall nur nach Maßgabe und Inhalt unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande, sofern eine solche erteilt wird. Mitgeteilte Angebotspreise sind keine Offerten und werden nur bei schriftlicher Bestätigung des Auftrages Grundlage des Vertrages. Angebote nebst Anlagen dürfen ohne unser Einverständnis Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
§3 Umfang des Auftrages
Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte, im Vertrag bezeichnete Tätigkeit, nicht jedoch die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges. Von Dritten oder vom Auftraggeber gelieferte Daten werden von uns nur auf die Plausibilität überprüft. Soweit nicht anders vereinbart, können wir uns zur Auftragsausführung sachverständiger Unterauftragnehmer bedienen. Bestellungen des Auftraggebers müssen in schriftlicher Form an uns übermittelt werden.
§4 Änderungen des Leistungsumfanges
Mündliche Abmachungen und Nebenabreden sowie nachträgliche Änderungen des vereinbarten Vertragsinhaltes bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform und grundsätzlich unserer schriftlichen Bestätigung. Für alle vom Auftraggeber in Auftrag gegebenen zusätzlichen Dienstleistungen berechnen wir die angemessene Vergütung gemäß unserer jeweils gültigen Preislisten. Insoweit es sich bei Kosten um durchgehende Posten handelt, die uns von Dritten berechnet werden, sind wir berechtigt, uns von Dritten berechnete Preiserhöhungen an unsere Auftraggeber weiterzuberechnen. Die Preise sind Nettopreise ohne Fracht und ohne Nachlässe exklusive der MwSt.
§5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet uns nach Kräften zu unterstützen und alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen. Insbesondere hat der Auftraggeber uns alle für die Auftragsdurchführung notwendigen oder bedeutsamen Informationen, Materialien und Unterlagen rechtzeitig, d.h. innerhalb vom Auftragnehmer gesetzter Anforderungsfristen zur Verfügung zu stellen. Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung.
Der Auftraggeber bevollmächtigt uns Verträge über Leistungen, die wir selbst von Dritten beziehen, im Namen und für Rechnung des Auftraggebers abzuschließen. Der Auftraggeber hat auf unsere Aufforderung hin die Druckfreigaben und Freigaben für Korrekturen zu erteilen.
§6 Leistungen, Leistungsverzug
Wir sind berechtigt unsere Leistungsverpflichtungen in Teilleistungen oder Teillieferungen zu erfüllen. Im Falle von Leistungs- oder Lieferverzögerungen richten sich Schadensersatzansprüche ausschließlich nach Maßgabe des §12 (Haftungsausschluss). Bei schuldhafter Überschreitung einer Vereinbarten Leistungs- oder Lieferfrist ist Verzug erst nach Setzen einer angemessenen Nachfrist gegeben.
§7 Preise und Zahlungsbedingungen
Das Entgelt für die Dienste des Auftragnehmers wird entweder nach den für die Tätigkeit aufgewendeten Zeiten berechnet, oder als Festpreis vereinbart. Sofern nicht anders vereinbart, haben wir daneben der Honorarforderung Anspruch auf Ersatz der Auslagen. Einzelheiten der Zahlungsweise werden im Vertrag geregelt. Erfolgt die Abrechnung nach Zeithonorar, so sind wir berichtigt in angemessenen Zeitabständen Abrechnungen nach geleistetem Arbeitsaufwand und angefallenen Auslagen vorzunehmen. Zusätzlich erforderliche Arbeiten, wie Nachbearbeitungen und Nebenleistungen berechnen wir nach Aufwand zu unserem jeweils aktuellen Stundensatz separat. Unsere Preise verstehen sich rein netto in EURO exklusive der Umsatzsteuer. Eine Gewährung von Skonti oder anderen Abzügen ist ausgeschlossen. Die Bezahlung unserer Leistungen erfolgt, sofern schriftlich nicht anders vereinbart, durch Überweisung oder per Bankeinzug innerhalb von 2 Wochen nach Rechnungsstellung. Befindet sich der Auftraggeber im Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt ab dem Eintritt des Verzuges Verzugszinsen in Höhe von 3% (in Worten 3 von Hundert) über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Erfüllungsort für alle Lieferungen ist der Hauptfirmensitz der NO-TE GmbH in Dortmund. Anderslautende Absprachen sind schriftlich festzuhalten.
§8 Schutz des geistigen Eigentums
Soweit Arbeitsergebnisse urheberrechtsfähig sind, bleiben wir als Produzent Urheber. Der Auftraggeber erhält in diesen Fällen nur das von uns eingeschränkte, im übrigen zeitlich und örtlich beschränkte, widerrufliche, ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen, soweit im Vertrag nichts abweichendes vereinbart ist. Die NO-TE e.U. behält sich das Recht vor, Arbeiten und Entwürfe zu archivieren und als Referenz zu verwenden. Der Auftraggeber hat das Recht (auf den Vervielfältigungsstücken/im Internetauftritt) als Urheber genannt zu werden.
§9 Farben und Bildmuster/Abbildungen
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Bildschirmfarben (RGB) von Druckfarben (CMYK) auf verschiedenen Medien (z.B. Papier, Stoffe, Folien, Banner…) abweichen. Bei Farbabweichungen ist die Rückgabe bzw. der Umtausch ausgeschlossen. Dieses ist in der gesamten Druckindustrie bekannt und in gleichem Maße vollzogen. Um dieses zu vermeiden, besteht die Möglichkeit, vorab gegen Aufpreis ein farbverbindliches Proof zu bestellen.
§10 Urheber- und Markenrechte
Der Auftraggeber erklärt, dass er im Besitz der für die von ihm in Auftrag gegebenen Leistungen erforderlichen Urheber- und/oder Markenrechte ist oder sich, falls er nicht selbst Urheber und/oder Markeninhaber ist, vom Urheber und/oder Markeninhaber eine Genehmigung für die Verwendung der Abbildungen, Markenzeichen und/oder -namen eingeholt hat. Es wird vom Auftragnehmer nicht überprüft, ob der Auftraggeber im Besitz der für die zu erbringenden Leistungen erforderlichen Urheber- und Markenrechte ist. Eine Haftung gegenüber Dritten in Bezug auf Urheber- und/oder Markenrechtsansprüchen wird für die in Auftrag gegebenen Leistungen daher ausgeschlossen. Sollten die in Auftrag gegebenen Leistungen gegen Urheber- und/oder Markenrecht verstoßen, hat dies der Auftraggeber selbst zu verantworten.
§11 Gewährleistung
Für unsere Leistungen übernehmen wir nur nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen und nur gegenüber dem Auftraggeber als erstem Abnehmer die Gewähr. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche, gleich welcher Art, gelten als grundsätzlich ausgeschlossen. Bei berechtigten, durch uns zu vertretenden Mängeln ist der Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Leistung verpflichtet, diese uns gegenüber schriftlich anzuzeigen. Dabei ist eine genaue Beschreibung der Mängel verbindlich. Im berechtigten Falle eines Mangels werden wir nach unserem Ermessen kostenlose Nachbesserung erbringen. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers sind mit Ausnahme von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit insgesamt ausgeschlossen. Die Haftung des Auftragnehmers nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Vertragsstrafen werden nicht anerkannt.
§12 Haftungsausschluss
Wegen Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit oder Verzug haften wir für uns und unsere Erfüllungsgehilfen nur in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit. Die Haftung ist nach Absatz 1 beschränkt auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren vertragstypischen Schaden. Insoweit wir Leistung, die wir an unsere Auftraggeber weitergeben, selbst von Dritten beziehen, haften wir nicht für deren Verschulden.
§13 Datenschutz und Verschwiegenheit
Die NO-TE e.U. verpflichtet sich, über alle betrieblichen Belange des Auftraggebers, über die sie im Rahmen der Vertragserfüllung Kenntnis erlangt, Stillschweigen zu bewahren und vertrauliche Informationen nicht an Dritte weiterzugeben.
Der Auftraggeber gibt sein Einverständnis dazu, dass wir von ihm übermittelte Daten speichern. Der Auftraggeber wird hiermit gemäß §33 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) darüber unterrichtet, dass wir personenbezogene Daten in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeiten. Werden vom Auftraggeber Adressdaten zur Verfügung gestellt gelten die datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
§14 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche aus dem Vertrag erwachsenden Ansprüche ist für beide Vertragsteile, sofern sie Kaufleute sind, der Sitz der NO-TE e.U. in 1180 Wien, Österreich. Es gelten die Gesetze der Republik Österreich unter Ausschluss ausländischen Rechtes und des vereinheitlichten internationalen Kaufrechtes. Die deutsche Fassung eines Vertragstextes ist maßgeblich.
§15 Google Analytics
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§16 Salvatorische Klausel
Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen dieser AGB aus irgendeinem Grunde nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen und des zugrunde liegenden Vertrages davon unberührt. Die Parteien sind in einem solchen Fall gehalten, an die Stelle der notleidenden Bestimmung eine Vereinbarung zu setzen, die der fortgefallenen Bestimmung am ehesten entspricht.